Rechtliches

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Stand: 16.7.2026

    Wichtiger Hinweis: Winterexperte ist Vermittler

    Winterexperte betreibt eine Vermittlungsplattform und erbringt keine Winterdienstleistungen selbst. Alle Leistungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Winterexperte ist an diesen Verträgen nicht als Vertragspartei beteiligt.

    § 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nutzungsverhältnisse zwischen Winterexperte (im Folgenden „Plattform") und den Nutzern der Plattform, d. h. Kunden (Auftraggeber) sowie Dienstleistern (Auftragnehmer), die über die Plattform vermittelt werden.

    Winterexperte betreibt eine Online-Vermittlungsplattform für Winterdienstleistungen. Die Plattform vermittelt Aufträge von Kunden an selbstständige Dienstleister (Subunternehmer) und erbringt keine der vermittelten Leistungen selbst.

    Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Plattform der Nutzung in Kenntnis dieser Bedingungen nicht widerspricht.

    § 2 Rollenklarstellung & Vertragsstruktur

    2.1 Vermittlerrolle der Plattform

    Winterexperte ist ausschließlich Vermittler. Durch die Nutzung der Plattform kommt kein Dienst- oder Werkvertrag zwischen dem Kunden und Winterexperte zustande. Die Plattform ist weder Auftraggeber noch Auftragnehmer der vermittelten Winterdienstleistungen.

    2.2 Direktvertrag Dienstleister – Kunde

    Der Vertrag über die Erbringung von Winterdienstleistungen (Schneeräumung, Streudienst etc.) kommt ausschließlich zwischen dem vermittelten Dienstleister und dem Kunden zustande. Der Dienstleister erbringt die Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

    2.3 Nutzungsvertrag mit der Plattform

    Durch die Registrierung oder Nutzung der Plattform schließt der Nutzer einen Nutzungsvertrag mit Winterexperte. Dieser regelt ausschließlich den Zugang zur Plattform und die Vermittlungsleistung, nicht die eigentliche Winterdienstleistung.

    § 3 Leistungen der Plattform

    Winterexperte stellt als Vermittler folgende Leistungen bereit:

    • Bereitstellung der technischen Infrastruktur zur Auftrags­vermittlung (Website, Kontaktformular, Online-Kostenrechner)
    • Zusammenführung von Kundenanfragen mit geprüften, verfügbaren Dienstleistern
    • Kommunikationskanal zwischen Kunden und Dienstleistern
    • Qualitätskontrolle und Überprüfung der registrierten Dienstleister (Gewerbenachweis, Haftpflichtversicherung)
    • Optionales Mediationsverfahren bei Reklamationen zwischen Kunden und Dienstleistern

    Die Plattform schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Vermittlungsinfrastruktur, nicht den Erfolg einer Vermittlung oder die Qualität der erbrachten Dienstleistung. Anfragen über den Online-Kostenrechner oder das Kontaktformular stellen lediglich eine unverbindliche Anfrage dar.

    § 4 Vertragsschluss & Auftragsabwicklung

    4.1 Vermittlungsablauf

    Nach Eingang einer Kundenanfrage über die Plattform wird diese an einen geeigneten, verfügbaren Dienstleister weitergeleitet. Der Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister kommt zustande, sobald der Dienstleister den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. E-Mail-Kommunikation gilt als schriftlich im Sinne dieser AGB.

    4.2 Vertragsarten (Dienstleister – Kunde)

    Der Dienstleister bietet Winterdienstleistungen in unterschiedlichen Vertragsmodellen an, u. a. als Saisonvertrag (Oktober bis März), als monatlichen Vertrag oder als Bedarfsleistung (Express-Dienst je Einsatz). Die genauen Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Dienstleisters.

    4.3 Keine Vertragspartei­stellung der Plattform

    Winterexperte wird durch die Vermittlung nicht Vertragspartei des Leistungsvertrags. Alle vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Leistungsvertrag bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Dienstleister.

    § 5 Preise, Zahlung & Rechnungsstellung

    Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt durch den Dienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Winterexperte ist nicht Rechnungssteller für die erbrachten Winterdienstleistungen.

    Preise und Zahlungskonditionen werden zwischen Kunde und Dienstleister individuell vereinbart. Alle im Kostenrechner der Plattform ausgewiesenen Beträge sind unverbindliche Richtwerte und stellen kein verbindliches Angebot dar.

    Soweit Winterexperte eine Plattformgebühr erhebt, wird diese separat ausgewiesen. Plattformgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

    § 6 Dienstleister-Auswahl & Qualitätssicherung

    Winterexperte wählt Dienstleister sorgfältig aus. Alle registrierten Dienstleister müssen bei Aufnahme in das Netzwerk folgende Nachweise erbringen:

    • Gültiger Gewerbeschein für die ausgeübte Tätigkeit
    • Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung
    • Steuerliche Registrierung (Steuernummer oder USt-IdNr.)

    Die Sorgfaltspflicht der Plattform beschränkt sich auf die Überprüfung dieser Nachweise zum Zeitpunkt der Registrierung. Eine laufende Überwachung der Leistungserbringung durch Winterexperte findet nicht statt. Winterexperte übernimmt keine Garantie für die Qualität der durch den Dienstleister erbrachten Leistungen.

    § 7 Haftungsausschluss der Plattform

    Winterexperte haftet nicht für die Qualität, Vollständigkeit, Mängelfreiheit oder rechtzeitige Erbringung der durch Dienstleister ausgeführten Leistungen. Anspruchsgegner bei mangelhafter Leistung ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister.

    Winterexperte haftet nicht für Schäden, die aus dem Direktvertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Kunde entstehen, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Dienstleisters.

    Die Haftung von Winterexperte für eigenes Verschulden bleibt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für technische Ausfälle der Plattform, Datenverluste oder Übermittlungsfehler ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.

    Die Verkehrssicherungspflicht für die zu betreuenden Flächen verbleibt beim jeweiligen Dienstleister und wird von diesem im Rahmen des Leistungsvertrags mit dem Kunden übernommen.

    § 8 Pflichten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet:

    • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei der Auftragsanfrage zu machen
    • Freien Zugang zu den zu betreuenden Flächen für den Dienstleister zu gewährleisten
    • Hindernisse, Fahrzeuge oder Gegenstände zu entfernen oder zu kennzeichnen
    • Reklamationen und Schäden zunächst gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen
    • Die Plattform über Schadensfälle zu informieren, um ggf. das Mediationsverfahren einzuleiten

    Dem Kunden ist untersagt, Dienstleister, die über die Plattform vermittelt wurden, unter Umgehung der Plattform für Folgeaufträge direkt zu beauftragen (während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach).

    § 9 Datenschutz & Datenweitergabe

    Zur Auftrags­vermittlung werden personenbezogene Daten des Kunden (Kontaktdaten, Einsatzadresse) an den vermittelten Dienstleister weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und mit Einwilligung des Kunden.

    Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).

    § 10 Kündigung des Nutzungsverhältnisses

    Das Nutzungsverhältnis mit der Plattform ist für beide Parteien jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

    Winterexperte ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB – insbesondere bei Umgehung der Plattform (§ 8) oder Falschangaben – ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.

    Laufende, bereits bestätigte Aufträge zwischen Dienstleister und Kunde werden von der Kündigung des Nutzungsverhältnisses nicht berührt und unter den vereinbarten Bedingungen abgewickelt.

    § 11 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Winterexperte.

    Winterexperte behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Die Weiternutzung der Plattform nach Ablauf der Frist gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

    Stand: 16.7.2026 · Winterexperte – Vermittlungsplattform für Winterdienst · Deutschland