Recht & Pflichten

    Räumpflicht Eigentümer: Was Grundstückseigentümer wissen müssen

    Als Grundstückseigentümer tragen Sie im Winter eine besondere Verantwortung: Die Räum- und Streupflicht für Gehwege und Zugänge liegt bei Ihnen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert im Schadensfall hohe Schadensersatzforderungen. Dieser Leitfaden fasst alles Wichtige zusammen.

    Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine zuständige Behörde, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

    Rechtliche Grundlage der Räumpflicht

    Die Räumpflicht für Grundstückseigentümer ergibt sich aus dem jeweiligen Landesstraßengesetz sowie aus kommunalen Reinigungssatzungen. Diese Satzungen legen fest, in welchem Bereich (z.B. Gehwegbreite), in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln geräumt werden muss.

    Verletzt ein Eigentümer seine Räumpflicht und kommt dadurch jemand zu Schaden, haftet er nach § 823 BGB (Deliktshaftung) für die entstehenden Schäden – das können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sein.

    Zeitliche Fristen: Wann muss geräumt sein?

    In fast allen deutschen Bundesländern und Kommunen gelten folgende Mindestfristen:

    • Montag bis Freitag: Gehweg muss bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein
    • Samstag: Räumung bis 8:00 Uhr
    • Sonn- und Feiertage: Räumung bis 9:00 Uhr
    • Auch nach erneuten Schneefällen tagsüber: rechtzeitige Nachräumung
    • Dauerhaftes Nachstreuen bei anhaltender Glätte

    Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

    Die meisten Kommunen schreiben eine Mindestbreite von 1,0 bis 1,5 Metern vor, damit Fußgänger sicher passieren können. In dicht bevölkerten Städten kann die Anforderung auch höher liegen. Die konkrete Breite finden Sie in der Satzung Ihrer Gemeinde oder Ihres Stadtbezirks.

    • Mindestbreite in NRW-Städten: i.d.R. 1,0–1,2 Meter
    • Baden-Württemberg: oft 1,5 Meter vorgeschrieben
    • Bayern und Berlin: 1,0–1,5 Meter je nach Satzung
    • Auch Zufahrten, Treppen und Eingangsbereiche müssen sicher sein

    Was passiert bei Versäumnis?

    Räumt ein Eigentümer seinen Gehweg nicht ordnungsgemäß und fällt jemand, kann das teuer werden. Gerichte sprechen in solchen Fällen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu – selbst wenn der Verletzte ein Mitverhalten hatte. Bußgelder der Gemeinde kommen noch dazu.

    Wer sich absichern möchte, sollte entweder selbst zuverlässig räumen und das dokumentieren oder einen Winterdienst beauftragen, der die Verkehrssicherungspflicht schriftlich übernimmt.

    Räumpflicht delegieren: So geht es rechtssicher

    Eigentümer können ihre Räumpflicht an Mieter oder professionelle Winterdienstunternehmen weitergeben. Entscheidend ist, dass die Übertragung schriftlich und eindeutig erfolgt. Ein seriöser Winterdienst-Anbieter dokumentiert jeden Einsatz und stellt Ihnen Protokolle zur Verfügung, die im Streitfall als Nachweis dienen.

    Professionellen Winterdienst gesucht?

    Winterexperte übernimmt die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit schriftlicher Haftungsübernahme und lückenloser Dokumentation.

    Häufige Fragen

    Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, behördliche oder fachkundige Beratung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die zuständige Gemeinde, einen Rechtsanwalt oder eine andere kompetente Stelle.

    Cookie-Einstellungen & Datenschutz

    Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihnen die beste Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.