Schneeräumen wenn man arbeitet: So erfüllen Sie Ihre Pflicht
Die Räumfrist läuft werktags bis 7:00 Uhr – aber wer früh arbeiten geht, hat kaum Zeit zu räumen. Und wer tagsüber nicht zuhause ist, kann bei Dauerschneefall nicht nachräumen. Was gilt in dieser Situation rechtlich, und wie lösen Sie das Problem praktisch? Dieser Ratgeber gibt klare Antworten.
Inhalt
Das Problem: Räumpflicht vs. Arbeitsalltag
Viele Berufstätige stehen vor demselben Dilemma: Die gesetzliche Räumfrist läuft werktags bis 7:00 Uhr morgens – aber wer um 6 Uhr das Haus verlässt, hat kaum Zeit, den Gehweg zu räumen. Hinzu kommt: Fällt tagsüber Schnee, gibt es eine Pflicht zur Nachräumung – aber wer ist dann zuhause?
Das Gute: Das Gesetz verlangt keine persönliche Anwesenheit. Es verlangt nur, dass der Gehweg ordnungsgemäß geräumt wird. Wer das organisiert, ist Ihre Entscheidung.
Lösung 1: Nachbar oder Bekannter als Vertretung
Die naheliegendste Lösung: Eine vertrauenswürdige Person – Nachbar, Freund, Familienmitglied – übernimmt das Räumen, wenn Sie nicht da sind. Empfehlenswert ist eine klare Absprache und eine kleine Aufwandsentschädigung.
Rechtlich wichtig: Vereinbaren Sie die Übernahme schriftlich, damit im Schadensfall klar ist, wer zuständig war. Eine mündliche Absprache ist schwer beweisbar.
Lösung 2: Mieter zur Schneeräumung verpflichten
Wenn Sie Vermieter sind: Haben Sie die Räumpflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf Ihre Mieter übertragen? Das ist die gängigste Lösung in Mehrfamilienhäusern. Achten Sie darauf, dass die Klausel rechtswirksam ist und dem Mieter Ausrüstung (Schneeschieber, Streugut) zur Verfügung steht.
Wichtig: Sie bleiben in der Kontrollpflicht. Wenn der Mieter nicht räumt (krank, verreist), müssen Sie einspringen oder eine Vertretung organisieren.
Lösung 3: Professionellen Winterdienst beauftragen
Die stressfreieste und rechtssicherste Lösung ist die Beauftragung eines professionellen Winterdienstunternehmens. Der Dienstleister räumt in Ihrem Auftrag – pünktlich, zuverlässig und unabhängig von Ihrer Anwesenheit.
Besonderer Vorteil für Berufstätige: Ein guter Winterdienst startet seinen Einsatz bereits ab 4–5 Uhr morgens, damit Ihr Gehweg vor der gesetzlichen Frist (7 Uhr) geräumt ist – egal ob Sie schon aus dem Haus sind oder noch schlafen.
- Einsatz vor 7 Uhr – auch wenn Sie das Haus bereits verlassen haben
- Tagsüber Nachräumung bei anhaltendem Schneefall
- Dokumentierter Nachweis jedes Einsatzes
- Haftungsübernahme durch den Dienstleister
- Kein Stress bei Krankheit oder Urlaub
Was gilt rechtlich, wenn Sie nachweislich arbeiten waren?
Ein Arbeitstag entbindet Sie nicht von der Räumpflicht. Auch wenn Sie beruflich verhindert sind, bleibt die Pflicht bestehen. Gerichte haben in solchen Fällen klar geurteilt: Die persönliche Abwesenheit ist kein Entschuldigungsgrund – Sie hätten für Vertretung sorgen müssen.
Fazit: Wer berufstätig ist und keinen Winterdienst beauftragt hat, geht ein reales Haftungsrisiko ein. Die Lösung ist einfach: Beauftragen Sie einen professionellen Dienst – und Sie sind auf der sicheren Seite.
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Winterexperte übernimmt die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit schriftlicher Haftungsübernahme und lückenloser Dokumentation.
Häufige Fragen
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